
Ein kaum wahrgenommener Zielkonflikt:
Daseinsvorsorge vs. Verkehrsverlagerung
27.02.2026 | Philipp Krammer | NKVB | Lesedauer: ca. 9 Minuten
Ein Zielkonflikt, der kaum wahrgenommen wird, aber eine nicht unwesentliche Rolle spielt: Ist Daseinsvorsorge oder die Verlagerung von Verkehr weg vom Auto und hin zu Bus und Bahn die Kernfunktion des ÖPNV? Tatsächlich sind beide Ziele schwerer unter einen Hut zu bringen, als man glauben könnte.
Unterstellen wir einfach mal, die Antwort auf die Frage "Soll der ÖPNV ausgebaut werden?" lautet "Ja!". Im nächsten Schritt gilt es natürlich, das "Mehr" an ÖPNV zu definieren. Das Portfolio der Maßnahmen ist groß: Neue Linien, dichtere Takte, längere Betriebszeiten oder sollen es doch eher Beschleunigungsmaßnahmen oder Umstellungen von Bus auf Schienenverkehrsmittel sein? Natürlich kann man viel machen und vieles macht Sinn. Planer und Entscheidungsträger sind aber gut beraten, sich dabei dem Spannungsverhältnis zwischen Daseinsvorsorge und Verkehrsverlagerung bewusst zu sein und dieses in ihren Planungen zu berücksichtigen.

Etwa 500 Einwohner zählt der weit außerhalb gelegene Stadtteil Prevorst der baden-württembergischen Gemeinde Oberstenfeld. Vor einigen Jahren wurde das zuvor übersichtliche Busangebot auf einen Stunden- bzw. Zweistunden-Takt verdichtet. Wer dort wohnt und nicht Auto fahren kann, hat nun bessere Möglichkeiten sich fortzubewegen. All zu voll sind die Busse allerdings nicht. | Foto: Philipp Krammer
Daseinsvorsorge-Performance von Bussen und Bahnen verbessern
Der ÖPNV kann seinem Auftrag der Daseinsvorsorge am ehesten dann gerecht werden, wenn er allen Menschen die Möglichkeit zur Teilhabe bietet. Es geht also darum, die Mobilitätsbedürfnisse möglichst vieler Menschen erfüllen zu können. Bei der Verkehrsverlagerung dagegen ist der ÖPNV aufgefordert, konkurrenzfähiger zum Auto zu werden und Verschiebungen im Modal-Split zugunsten von Bus und Bahn zu erreichen (Neu-deutsch: Verkehrswende). Auf den ersten Blick also kein Problem, möchte man denken: Der ÖPNV muss eben attraktiver werden, dann ist sowohl dem Daseinsvorsorge- als auch dem Verkehrsverlagerungs-Auftrag Genüge getan. Das Problem liegt allerdings - wie so oft - im Detail:
Soll die Funktionalität des ÖPNV bezüglich der Daseinsvorsorge optimiert werden, muss der ÖPNV vor allen Dingen dort präsenter werden, wo er bisher nicht von allen Menschen genutzt werden kann. Diesem Ziel könnten folgende Maßnahmen zuträglich sein:
- Neue Kleinbuslinien zur feinräumigen Erschließung von Wohngebieten, damit der Weg zur nächsten Haltestelle auch für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste möglich ist
- Anbindung von kleinen Dörfern und Wohnplätzen mit nur dreistelligen oder gar zweistelligen Einwohnerzahlen mit einem vertakteten Busverkehr
- Buslinien auch auf tangentialen, zwischenörtlichen Relationen mit niedriger Verkehrsnachfrage, damit Menschen ohne Pkw-Verfügbarkeit auch dort mobil sein können

Begrenzte Fahrgastpotenziale
Die hier dargestellten Beispielmaßnahmen steigern die "Daseinsvorsorge-Performance" deutlich, können aber oft keinen großen Beitrag zur Verkehrsverlagerung leisten. Unterstellen wir beispielsweise eine Buslinie im Stunden-Takt und eine Betriebszeit von 6 bis 20 Uhr zur Anbindung eines 200-Einwohner-Ortes. Bei durchschnittlich 3,3 Fahrten pro Person und Tag in Deutschland (Europäische Gemeinschaften & De La Fuente Layos, 2007) generiert dieser Ort erwartbare 660 Fahrten am Tag, die zwischen ÖV und den weiteren Verkehrsarten aufzuteilen sind. 2022 lag der Modal Split-Anteil für den ÖPNV in Deutschland bei 14,6 % (Umweltbundesamt, 2024). Selbst wenn unterstellt wird, dass in einem 200-Seelen-Dorf dieser durchschnittliche Modal Split-Anteil erreichbar wäre – was sicher utopisch ist – stünde ein maximales Fahrgastpotenzial von 96 Fahrgästen am Tag zu Buche. Diese 96 Fahrgäste wiederum würden sich auf 28 Busfahrten (resultierend aus einer Fahrt je Richtung zwischen 6 und 20 Uhr) verteilen, womit im Schnitt nur etwa 3 bis 4 Fahrgäste je Fahrt zu erreichen wären.
Auch bei Tangentialverbindungen in ländlich geprägten Verkehrsgebieten tut sich der ÖPNV oft schwer, viele Fahrgäste zu gewinnen: Der „Kuchen“, der zwischen ÖPNV und MIV zu verteilen ist, ist ohnehin sehr klein. Gleichzeitig sind die Widerstände für den MIV (etwa Parkplatzmangel oder Staus) kaum existent, sodass Busse auf derartigen Relationen i.d.R. entweder gar nicht oder mit sehr niedriger Nachfrage fahren.
Ähnlich sieht es bei der Feinerschließung von städtischen Wohngebieten aus: Derartige Angebote können für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste existenziell sein, da Wege von mehreren hundert Metern zur nächsten Haltestelle kaum überwindbar sind. Der überwiegende Teil der Fahrgäste nimmt aber gerne einen etwas längeren Weg zur nächsten Haltestelle in Kauf und steigt direkt in die dicht getaktete Metrobuslinie bzw. in die Straßenbahn- oder U-Bahn ein, als für die sprichwörtliche letzte Meile nochmal von einer Feinerschließungslinie umzusteigen. Der Grund dafür ist simpel: Als Gegenleistung für einen längeren Fußweg steht in der Regel ein dichterer Takt sowie ein Umstieg weniger in der Reisekette. Für Fahrgäste, die gut zu Fuß sind, geht diese Rechnung meist auf. Aus diesem Grund haben Linien, deren Zweck hauptsächlich aus der Reduzierung der Fußwege zur nächsten Haltestelle um wenige hundert Meter besteht, meist eine geringe Nachfrage.
Wir halten fest: Es gibt Angebote, die aus Gründen der Daseinsvorsorge eine große Relevanz haben, aber nicht in nennenswertem Umfang zur Verlagerung von Verkehren hin zum ÖV beitragen.
Verkehrsverlagerung durch ÖPNV-Ausbau
Wenn es nun aber darum geht, die Menschen im größeren Umfang weg vom Auto und hin zum ÖV zu lotsen, sind andere Maßnahmen deutlich effektiver: Der ÖPNV muss dort, wo er gegenüber dem MIV konkurrenzfähig sein kann und wo eine insgesamt hohe Verkehrsnachfrage besteht, besser werden. Hierbei handelt es sich in aller Regel um die Hauptachsen der bestehenden ÖPNV-Systeme: Meist relativ direkt geführte Linien, die unterwegs dennoch einen hohen Erschließungswert haben und sich bereits heute durch lange Betriebszeiten und einen hohen Takt auszeichnen. Wenn der ÖPNV hier besser wird, kommen Autofahrer ins Grübeln, Familien schaffen ihren Zweitwagen ab und aus Gelegenheitsfahrgästen werden Zeitkarteninhaber. Folgende Maßnahmen haben in dieser Hinsicht hohe Chancen auf Erfolg:
- Taktverdichtungen auf nachfragestarken Korridoren
- Überlagerung nachfragestarker Radiallinien mit Express-Linien unter teilweiser Nutzung von Schnellstraßeninfrastruktur in verkehrsstarken Zeiten
- Einführung von Metrobus-Netzen (=einheitliche Mindeststandards hinsichtlich Takt- und Betriebszeit auf den wichtigen ÖPNV-Achsen)
- Eliminierung bisheriger Umsteigezwänge auf nachfragestarken Verkehrsrelationen durch neue direkt geführte Linien
- ÖPNV-Beschleunigung oder Umstellung von Buslinien auf Schienenverkehr
Trade-off zwischen Daseinsvorsorge und Verkehrsverlagerung
Nun haben aber all diese Maßnahmen den Makel, dass sie für den Daseinsvorsorge-Auftrag des ÖPNV eine vergleichsweise geringe Relevanz haben. Schließlich wird der ÖPNV hiermit dort weiter verbessert, wo er längst für alle zugänglich ist. Wenn eine Buslinie alle zehn statt alle zwanzig Minuten verkehrt, erhalten schließlich keine Fahrgäste einen neuen Zugang zum ÖPNV, denen zuvor die Nutzung nicht möglich war. Warum mit diesen Maßnahmen dennoch für den ÖPNV mehr Nachfrage zu holen ist, hat folgende Gründe:
- Der „Kuchen“ – also die gesamte Verkehrsnachfrage auf diesen Relationen – ist relativ groß. Ergo ist es für den ÖPNV auch einfacher, ein großes „Stück“ vom Kuchen abzubekommen.
- Radiale Verkehrsströme auf starke Zentren sind leichter durch einen liniengebundenen Verkehr abzudecken. Bei tangentialen Verkehrsströmen, die nicht auf ein Zentrum zulaufen, sind die Verkehrsziele dispers und schwieriger in Form einer ÖPNV-Linie abzubilden.
- Auf wichtigen radialen Verkehrsrelationen im dicht besiedelten Bereich bestehen in der Regel große Widerstände für die PKW-Nutzung, d.h. die Parkplatzsuche gestaltet sich schwierig, die Parkgebühren sind hoch und es ist mit Staus zu rechnen. Das spielt dem ÖPNV in die Karten.
Fazit für die Nahverkehrsplanung
Das Kernproblem sollte damit ersichtlich geworden sein. Aber wie setzt man diese Erkenntnis in eine clevere Planung um? Zunächst lohnt es sich sicher, eine eigene Herangehensweise im Zuge der Nahverkehrsplanung zu erstellen. Welche Erschließungsradien machen Sinn? Ab welcher Größe sollen Orte in welchem Takt angefahren werden? Wie attraktiv soll das Angebot auf den Relationen, auf denen der ÖPNV hohe Nachfragewerte generieren kann, ausgestaltet werden? Sinn kann es hierbei haben, verkehrliche Funktionen, die zwar aus Sicht der Daseinsvorsorge nicht als zwingend angesehen werden, aber wünschenswert sind, an zwei Bedingungen zu knüpfen:
1. Verhältnismäßigkeit von Umwegen
Hier geht es vor allem um Fälle, in denen Linien zur Verbesserung der Erschließung einen Umweg machen müssten. Derartige Umwege haben immer zwei Effekte:
- Nutzen: Fahrgäste, die im Bereich des Umwegs ein- oder aussteigen, haben einen Zusatznutzen, da für sie kürzere Fußwege anfallen
- Schaden: Fahrgäste, die den Bereich des Umwegs nur passieren, dort aber weder ein- noch aussteigen, haben eine längere und damit unattraktivere Reisezeit
Hier ist es empfehlenswert, jeden Umweg (im einfachsten Fall mittels „gesundem Menschenverstand“) zu hinterfragen: Ist der Nutzen höher als der Schaden? Dabei spielt eine Rolle, wie viele Fahrgäste den Umweg ohne Ein- und Ausstieg passieren, wie groß sich der Umweg in Minuten darstellt, wie viele Fahrgäste von dem Umweg profitieren bzw. wie viel Fußweg sie sich sparen. Beispielhaft macht ein Umweg zur Feinerschließung eines Wohngebietes von sieben Minuten, bei dem es nur bei jeder zweiten Fahrt einen Fahrgastwechsel auf der Umwegstrecke gibt und je Fahrt im Schnitt 30 Fahrgäste eine verlängerte Fahrzeit haben, wenig Sinn. So trivial das klingen mag: Nicht selten wurden ehemals erfolgreiche Linien zu nachfrageschwachen ÖPNV-Angeboten degradiert, weil die Linienführung über die Jahre hinweg immer umwegiger und damit unattraktiver wurde. Als Faustregel kann man sagen: Je näher eine umwegige Linienführung am zentralen Punkt der Linie (z.B. dem Hauptbahnhof, dem Stadtzentrum, dem Umsteigepunkt zum Schienenverkehrsmittel etc.) liegt, desto eher ist davon abzuraten. Umwege, die nahe am peripheren Ende der Linie sind – also dort, wo die Busse relativ leer sind – sind dagegen tendenziell deutlich weniger problematisch und in vielen Fällen angemessen.
Seit Dezember 2023 fährt alle zehn Minuten eine Stadtbahn vom 19.000 Einwohner zählenden Hemmingen (im Bild) ins benachbarte Hannover. Auch wenn es auf dieser Relation zuvor schon zahlreiche Busverbindungen gab, wird eine deutliche Verkehrsverlagerung vom Auto hin zum ÖPNV erwartet. | Foto: Philipp Krammer
Auch beim Thema sprungfixe Kosten sieht man, dass Nahverkehrsplanung nicht zu dogmatisch sein und Platz für Flexibilität lassen sollte: Stellen wir uns vor, in einer Raumschaft gilt die Regel: Alle Orte über 500 Einwohner erhalten einen Stunden-Takt im Busverkehr – kleinere Orte dagegen lediglich eine sporadische Grundversorgung mit wenigen Fahrten. So weit, so schlüssig. Nun kann sich aber die Situation ergeben, dass Fahrplankonzepten an manchen Endhaltestellen unwirtschaftlich lange Wendezeiten hervorbringen, in denen Fahrzeug und Personal unproduktiv „herumstehen“. Fiktives Beispiel: Eine solche Wendezeit von 50 Minuten fällt stündlich in einem 2000-Einwohner-Ort an, wobei man die Fahrten auch in das acht ÖPNV-Minuten weiter ent-fernt gelegene Nachbardorf mit 450 Einwohnern verlängern könnte. Dort würden immer noch 34 Minuten Wendezeit (vormalige Wendezeit von 50 Minuten abzüglich zwei mal acht Minuten ÖPNV-Fahrzeit) verbleiben und je nach den geltenden Regeln für die Bezahlung des Fahrpersonals in Wendezeiten würden noch nicht mal zusätzliche Perso-nalkosten anfallen. In diesem Fall könnte es Sinn machen, die Erschließung des unterhalb der 500-Einwohner-Marke liegenden Ortes noch mitzunehmen, da kaum Zusatzkosten anfallen. Oft verhindern starre und dogmatische Vorgaben aus der Nahverkehrsplanung, solche Gelegenheiten am Schopfe zu packen. Das ist schade, zumal in diesem fiktiven Beispiel noch nicht mal eine Belastung durchfahrender Fahrgäste durch einen Umweg zu Buche schlagen würde.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass die im Nahverkehrsplan definierte „Daseinsvorsorge-Performance“ in einen Pflichtbereich (bestimmte Erschließungsradien und Ortsgrößen müssen in jedem Fall mit einem Mindestangebot versehen werden) und einen optionalen Bereich differenziert werden können. Der optionale Bereich kommt in diesem Fall nur dann zum Tragen, wenn die Umwegbelastung für durchfahrende Fahrgäste verhältnismäßig ist und keine sprungfixen Kosten anfallen.
Beispielhafter Planungsansatz in der Liniennetz- und Fahrplangestaltung
Aber auch in der konkreten Ausarbeitung von Liniennetzen und Fahrplankonzepten gibt es Ansatzpunkte, die Anforderungen aus den Bereichen Daseinsvorsorge und Verkehrsverlagerung – auch unter Berücksichtigung der öffentlichen Finanzen – zu kombinieren. Zur beispielhaften Veranschaulichung gehen wir von einem fiktiven Planungsgebiet in einer Stadt aus, wobei wir uns den Siedlungsbereich zwischen dem Stadtzentrum, Stadtteil A und Stadtteil B anschauen. In der Ausgangssituation verläuft durch das Gebiet ausschließlich die Buslinie 1 im 20-Minuten-Takt (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1
Aufbauend auf diese Ausgangslage gibt es den Wunsch, zwei ÖPNV-Verbesserungen durchzuführen:
- Mit dem Ziel der Verkehrsverlagerung soll die Linie 1 auf einen Zehn-Minuten-Takt verdichtet werden.
- Mit dem Ziel der Daseinsvorsorge soll im Stadtteil A eine neue Zubringerlinie zur Feinerschließung eines Wohngebietes eingerichtet werden.
- Beide Maßnahmen zeitgleich können aber aufgrund der Haushaltssituation nicht dauerhaft finanziert werden (öffentliche Finanzen).
Als Resultat wird das Liniennetz, wie in Abbildung 2 ersichtlich, verändert.

Abbildung 2
Eine Linie 2 wird zur Feinerschließung eines Wohngebietes als Zubringerlinie zur Linie 1 im Stadtteil A eingerichtet und die Linie 1 wird auf einen 10-Minuten-Takt verdichtet. Folgende Effekte zeichnen sich im fiktiven Planungsgebiet ab:
- Die Taktverdichtung der Linie 1 auf Zehn-Minuten-Takt erhöht insbesondere auf dem dicht besiedelten Streckenabschnitt zwischen Stadtzentrum und Stadtteil A die Fahrgastzahlen und schafft eine benötigte Kapazitätsentlastung. Im weniger besiedelten Abschnitt zwischen den Stadtteilen A und B sind zwar auch leicht steigende Nachfragewerte zu verzeichnen, aber durch die Verdopplung des Angebots ist die Nachfrage je Fahrt nun durchschnittlich auf einen kritischen Wert deutlich unter 10 Fahrgästen gesunken.
- Die neue Linie 2 hat keine Chancen auf hohe Fahrgastzahlen, da der Großteil der dortigen Bewohner lieber zu Fuß zur Linie 1 läuft, als die Linie 2 als Zubringer zu nutzen und damit einen zusätzlichen Umstieg in der Reisekette zu tolerieren. Die wenigen mobilitätseingeschränkten Bewohner des betroffenen Wohngebietes nutzen zwar das neue Angebot, sorgen aber nur für Fahrgastzahlen im niedrigen einstelligen Bereich je Fahrt.
- Hinzu kommt die Problematik, dass beide Maßnahmen nicht dauerhaft finanziert werden können, sodass eine Priorisierung der Maßnahmen ansteht.
Ein Planungsansatz, der hier die Anforderungen aus Daseinsvorsorge, Verkehrsverlagerung und öffentlichen Finanzen sinnvoll kombiniert, könnte wie folgt aussehen:

Abbildung 3
Die Linie 2 wird bis zum Stadtzentrum geführt und ergänzt die Linie 1 auf dem nachfragestarken Abschnitt zwischen Stadtzentrum und Stadtteil A auf einen Zehn-Minuten-Takt. Auf eine Verdichtung der Linie 1 wird verzichtet. Hierdurch zeichnen sich folgende Effekte ab:
- Auch Fahrgäste ohne Mobilitätseinschränkung aus dem neu erschlossenen Wohngebiet nutzen die Linie 2 mit ihren neuen wohnortnahen Haltestellen, da sie nicht nochmal in Stadtteil A umsteigen müssen, um ins Stadtzentrum zu kommen.
- Durch den gemeinsamen Zehn-Minuten-Takt aus den Linien 1 und 2 wird die nachfragestarke Relation zwischen Stadtzentrum und Stadtteil A trotzdem gestärkt.
- Die Kosten für die Alternativplanung liegen in Bezug auf den ersten Planungsansatz etwa bei der Hälfte, sodass die Fahrplanverbesserung dauerhaft finanziert werden kann.
Es lohnt sich also im Spannungsfeld von Daseinsvorsorge, Verkehrsverlagerung und öffentlicher Finanzen oftmals, planerisch „um die Ecke zu denken“. Zugegebenermaßen ist die Realität natürlich komplexer als im fiktiven Planungsgebiet. So könnte ein Problem sein, dass zwischen Stadtteil A und Stadtteil B die Kapazität eines Solobusses gefragt ist, die engen Wohnstraßen des zu erschließenden Wohngebietes aber nur den Einsatz von Kleinbussen zulassen. In der Folge könnte sich die Frage stellen, ob man durch punktuelle Parkverbote im Wohngebiet den Einsatz von Solobussen ermöglichen könnte. Oder: Gegebenenfalls existiert im Stadtzentrum auch ein Anschlussknoten, bei dem alle Linien im 20-Minuten-Takt einen Rundum-Anschluss herstellen. In diesem Fall wäre die Linie 2 durch die um zehn Minuten zur Linie 1 versetzten Abfahrts- und An-kunftszeiten nicht in dieses Anschluss-System eingebunden. Solche und ähnliche Problemstellungen können sich bei der konkreten Angebotsausgestaltung natürlich in vielerlei Hinsicht ergeben und weitere planerische Anpassungen erfordern.
Literatur
Europäische Gemeinschaften & De La Fuente Layos, L. A. (2007). Mobilität im Perso-nenverkehr in Europa. In Statistik kurz gefasst (Nr. 87/2007). Eurostat. https://ec.europa.eu/eurostat/documents/3433488/5298273/KS-SF-07-087-DE.PDF.pdf/0d50ff3c-a042-4c49-85e8-5333c92a7186?t=1414687808000
Umweltbundesamt. (2024, 13. Februar). Fahrleistungen, Verkehrsleistung und Modal Split. https://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/fahrleistungen-verkehrsaufwand-modal-split
